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Umsatzmiete berechnen: So funktioniert es

Die Umsatzmiete (Turnover Rent) ist im Einzelhandel weit verbreitet – besonders in Einkaufszentren, Fachmarktzentren und Factory-Outlet-Centern. Die Miete hängt dabei teilweise vom Umsatz des Mieters ab. Für Vermieter und Verwalter bedeutet das: laufende Umsatzmeldungen einsammeln, prüfen und korrekt abrechnen. Hier die Grundlagen mit einem Rechenbeispiel.

Die zwei Komponenten

Eine Umsatzmiete besteht typischerweise aus zwei Teilen:

Üblich ist eine Verrechnung: Die Umsatzmiete wird nur insoweit fällig, wie der Umsatzanteil die Mindestmiete übersteigt.

Rechenbeispiel

Angenommen, vereinbart sind eine Mindestmiete von 4.000 €/Monat und ein Umsatzanteil von 7 %:

Liegt der Umsatz niedriger und der Umsatzanteil unter der Mindestmiete, bleibt es bei der Mindestmiete.

Umsatzmeldung und Prüfung

Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, seine Umsätze zu melden – meist monatlich oder quartalsweise. Vermieter vereinbaren häufig ein Prüf- bzw. Einsichtsrecht (z. B. in Kassenberichte). In der Praxis ist das Einsammeln und Plausibilisieren der Meldungen über viele Mieter hinweg der aufwändigste Teil. Automatisierte Erinnerungen und eine zentrale Erfassung reduzieren den manuellen Aufwand erheblich.

Abgrenzung zur Indexmiete

Nicht zu verwechseln ist die Umsatzmiete mit der Indexmiete, bei der die Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Beide Modelle können auch kombiniert auftreten. Während die Indexmiete planbar ist, schwankt die Umsatzmiete mit dem Geschäftsverlauf des Mieters.

Fazit

Umsatzmiete ist rechnerisch einfach, im Verwaltungsalltag aber pflegeintensiv: Meldungen einsammeln, Schwellen prüfen, Nachberechnungen anstoßen. Domvera automatisiert die Umsatzmeldung und rechnet Umsatzmietverträge regelbasiert ab – mehr dazu in unseren Funktionen und im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.